DAS KONZEPT

 

Das Atelier öffnet Türen für gestalterisch interessierte Menschen mit und ohne Behinderungen und erschafft so den Raum der sozialen und künstlerischen Inklusion.

 

Wir unterstützen Menschen mit künstlerischem Talent und Behinderungen in ihrem Anspruch auf geschützte und offene Arbeits- und Lebensräume, die sie ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechend gestalten können.

 

Wir begleiten und stärken die individuelle Entwicklung des kreativen Potenzials und der eigenen Ausdruckskraft.

Gestalterisches Talent verbindet sich mit persönlichem Ausdruck und führt zur eigenen künstlerischen Sprache.

 

Aus diesem Prozess heraus entsteht Kunst und in der grafischen Umsetzung entwickeln wir gemeinsam Design.

Kunst und Design werden durch den Verkauf der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Wir unterstützen die begleiteten Kunstschaffenden darin, sich als wertvolles Mitglied einer Gemeinschaft zu erleben,

sich am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben der Gesellschaft zu beteiligen und durch eine möglichst selbstbestimmte ressourcenorientierte Bewältigung des Alltags den eigenen Platz im Leben einzunehmen.

 

 

 

einleitende Erklärungen

 

 

Wir verwenden den Begriff "Menschen mit Behinderungen" in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention  gemäss Artikel 1: "Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft hindern können."

 

zu Inklusion und Teilhabe: "Inklusion beschreibt die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich alle Personen einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können." (Quelle: Wikipedia)

Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke des Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention/abgeschlossen in New York am 13.12.2006/ in Kraft getreten in der Schweiz am 15.05.2014)

 

Mit unserer Ateliergemeinschaft unterstützen wir u.a. den Artikel 30(2) der UN-Behindertenrechtskonvention:

"Die Vertragsstaaten treffen geeignete Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft."

 

zu Personenbezeichnungen:

Alle Personenbezeichnungen haben Gültigeit für jedes Geschlecht.