Aktuelle Finanzierung
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Der Atelierstart im Oktober 2018 wurde ermöglicht durch div. Spender und den Vereinsbeiträgen mit einem Kapital von CHF 34‘000 für Ateliereinrichtung, Material, Versicherungen und Ateliermiete/
sowie einem privaten Darlehen von CHF 9‘000 für die Mietkaution des Ateliers. Das Darlehen konnte im Sommer 2019 zurückbezahlt werden.
Die gesamte Projektplanung wurde bis heute unentgeltlich geleistet, auch ist vorläufig keine Entlöhnung
der AtelierleiterInnen möglich. Eine minimale Spesenvergütung wurde 2019 ausbezahlt.
Um das Projekt nachhaltig zu realisieren und langfristig zu sichern, sind wir
dringend weiter auf finanzielle Unterstützungen angewiesen:
Im Zentrum der Fremdfinanzierung stehen die Jahreskosten der Miete des Ateliers (inkl. Nebenkosten und Versicherungen) von jährlich CHF 25'000.-
Solange der Verkauf von Kunst und Design noch im Aufbau ist, brauchen wir zudem finanzielle Unterstützung
• für Roh- und Verbrauchsmaterial für die begleiteten KünstlerInnen
• für Öffentlichkeitsarbeiten und den Sachaufwand der Administration
Finanzierungsplan
Die Ateliergemeinschaft arbeitet auf das Ziel hin, finanziell selbsttragend zu funktionieren.
Sie ist in der Aufbauzeit angewiesen auf Unterstützung durch Spenden, Schenkungen und Patenschaften.
fortlaufende Kapitalbeschaffung / Fremdfinanzierung:
• Bekanntmachung der Ateliergemeinschaft, Werbung, Website, Öffentlichkeitsarbeit
• Spendenanfragen an Einzelpersonen, Firmen, Institutionen, Stiftungen, welche soziale und / oder kulturelle Projekte unterstützen, und / oder an der Nutzung der Designmanufaktur interessiert sind
• Private Spenden
• Fundraising
• Spenden sind möglich als Teilbeträge, in Form von Schenkungen, Defizitgarantien oder als definierte Beträge für
festgelegte Ausgaben und mögliche Patenschaften für einzelne TeilnehmerInnen
Eigenfinanzierung:
• Sämtliche Einnahmen und Erträge des Ateliers (Kunst und Design, öffentliche Veranstaltungen)
• Sämtliche TeilnehmerInnen-Beiträge der begleiteten KünstlerInnen
• Mietbeträge der freischaffenden KünstlerInnen
• Mitgliederbeiträge des Vereins
Im Fall, dass das Projekt wegen mangelnder Geldressourcen langfristig nicht bestehen kann und dies eine
Auflösung der Ateliergemeinschaft und des Vereins zur Folge hat, gehen sämtliche finanzielle Mittel, sämtliche Aktiven, inkl. Inventar und Material an eine Organisation mit ähnlichem Zweck
(gemäss den Statuten des Vereins).