DER VEREIN

Unter dem Namen DIE WELTMALERiNNEN besteht seit dem 25.6.2016 ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein bezweckt die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in ihrem Anspruch auf geschützten Arbeits- und Lebensraum. Dazu bietet der Verein Atelier- und begleiteter Arbeitsraum für künstlerisches und prozessorientiertes Schaffen.

Vereinstatuten mehr >